Die Versicherungsnachweise für die Pflichtversicherung und die PlusPunktRente für das Jahr 2025 werden ab Ende Mai 2026 versandt.
Der Versicherungsnachweis informiert die Beschäftigten beziehungsweise Versicherten über die bis zum 31. Dezember 2025 erworbenen monatlichen Anwartschaften auf eine Betriebsrente aus der Pflichtversicherung sowie aus der PlusPunktRente.
Der Versicherungsnachweis wird den Versicherten direkt zugesandt.
Im Versicherungsnachweis werden zudem die im Jahr 2025 gutgeschriebenen Zulagen aus der “Riester”-Förderung gesondert ausgewiesen, sofern ein Zulagen- oder Dauerzulagenantrag gestellt wurde. Neben der Höhe der Zulage ist auch angegeben, für welches Förderjahr diese gewährt wurde.
Weitergehende Informationen zur “Riester”-Förderung können der Bescheinigung nach § 92 EStG entnommen werden, die den Versicherten bereits im Frühjahr 2026 übersandt wurde. Nur anhand dieser Bescheinigung kann überprüft werden, ob die gewährten Zulagen in zutreffender Höhe berücksichtigt wurden.
Gemäß § 51 der ZMV-Satzung können Versicherte ihren Versicherungsnachweis innerhalb von sechs Monaten nach dessen Erhalt beim jeweiligen Arbeitgeber beanstanden.



