Ihre ZMV erstellt jedes Jahr Leistungsmitteilungen mit dem Titel “Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung gemäß § 22 Nummer 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz (EStG)”.
Ab der 4. Kalenderwoche 2026 beginnen wir voraussichtlich mit dem Versand dieser Leistungsmitteilungen an alle Bezieherinnen und Bezieher von Betriebsrenten. Gleichzeitig erfolgt die elektronische Übermittlung der Daten an die Finanzverwaltung. Wir erwarten, dass dieser Prozess bis Ende Februar 2026 abgeschlossen sein wird.
Um Sie bestmöglich zu unterstützen, haben wir häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQs) zur Leistungsmitteilung in einem Hinweisblatt für Sie zusammengestellt. Dieses können Sie über den folgenden Link abrufen: Hinweise zur Leistungsmitteilung für die Einkommensteuererklärung.
Wichtiger Hinweis:
Bei Fragen zur Besteuerung Ihrer Rentenleistungen oder zur Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung wenden Sie sich bitte direkt an Ihr zuständiges Finanzamt.



